Beratung und Service

Förderprogramme für Bestandsunternehmen

adobestock_343422436

Förderprogramme für Bestandsunternehmen werden in der Form von öffentlichen Darlehen von der LfA Förderbank Bayern und der KfWvergeben. Die Förderung besteht beispielsweise in einer Zinsvergünstigung und tilgungsfreien Anlaufzeiten für die Kredite. Bei einigen Angeboten übernimmt die Förderbank darüber hinaus für die Hausbank einen Anteil oder das gesamte Kreditausfallrisiko, denn oft sind die Banken erst durch diese Risikoübernahme zur Finanzierung eines Vorhabens bereit. Der Antragsteller hat jedoch keinen Rechtsanspruch auf diese Fördermittel.

Bei größeren Investitionen sollte immer geprüft werden, ob weitere Förderinstrumente wie etwa Zuschüsse möglich sind. In der Förderdatenbank des Bundeswirtschaftsministeriums können Sie sich zu Förderprogrammen des Bundes, der Länder und der EU informieren. Dafür empfiehlt sich, die kostenlose Fördermittelberatung der IHK zu nutzen.

Die Antragstellung erfolgt nach dem Hausbankprinzip und somit ausschließlich über Kreditinstitute. Die Primärhaftung für die öffentlichen Kredite trägt in der Regel die Hausbank, so dass die Darlehen von der Hausbank nach banküblichen Aspekten vergeben werden. Die Hausbank prüft das Vorhaben und leitet bei Unterstützung des Projekts die Unterlagen an die LfA oder KfW weiter. Da die öffentlichen Darlehen als "Hilfe zur Selbsthilfe" gewährt werden, sind auch Eigenmittel einzusetzen, um einen ausgewogenen "Finanzierungsmix" zu erhalten.

Artikelnr: 234051

Manfred Högen

Kontakt

Telefon: 0851 507-291
E-Mail schreiben

Wolfgang Luka

Kontakt

Telefon: 0851 507-242
E-Mail schreiben